Hornopolní 3314/38
Ostrava, Moravská Ostrava
PSČ 702 62
Česká republika
Tel.: +420 596 166 111
Fax.: +420 596 116 748
E-mail: obchod@awt.eu
Einkaufsbereich
Geschäftsbedingungen
A - Leistungspreis:
Die Vertragsparteien vereinbarten Preise einzelner Positionen des Leistungsgegenstandes. Weitere mit dem Preis zusammenhängende Tatsachen, z.B. Versicherung, Verpackung, Verpackungen können in dieser Bestellung spezifiziert werden.
B - Allgemeine Lieferbedingungen:
1. Der Verkäufer erklärt, dass die Ware in seinem Eigentum steht und mit Rechten Dritter nicht belastet ist.
2. Der Verkäufer ist nicht berechtigt, eine etwaige auf Grund dieses Vertrages entstandene Forderung ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Käufers einseitig anzurechnen, zu verpfänden oder abzutreten. Sofern diese Pflicht verletzt wird, verpflichtet sich der Verkäufer, dem Käufer außerhalb des Schadensersatzes auch eine Vertragsstrafe in Höhe von 10 % aus der auf diese Weise angerechneten, verpfändeten oder abgetretenen Forderung zu bezahlen.
3. Der Verkäufer ist verpflichtet, die Ware zu verpacken und für den Transport auf bei dieser Ware gewöhnliche Weise zu beschaffen.
4. Der Verkäufer übergibt zusammen mit der Ware alle zur Übernahme und ordentlichen, ihrem Charakter und Zweck entsprechenden Nutzung erforderlichen Unterlagen. Die Bestätigung über die Warenübernahme ist die Unterschrift der berechtigten Person auf dem Begleitpapier.
5. Zahlung und Rechnungsstellung:
a) Der Käufer begleicht dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis auf Grund der Rechnung, welche sämtliche erforderlichen Merkmale eines Steuerbelegs gemäß Gesetz Nr. 235/2004 Slg., in der gültigen Fassung aufweisen muss. Der Verkäufer ist berechtigt, die vereinbarte Ware nach deren Lieferung in Rechnung zu stellen. Die Rechnung muss dem Käufer in zweifacher Ausfertigung übersendet werden.
b) Der Käufer ist berechtigt, dem Verkäufer die Rechnung bis zum Fälligkeitsdatum zurückzusenden, sofern diese unrichtige Preisangaben enthält, unrichtige erforderliche Merkmale aufweist oder auf der Rechnung eins der gemäß Punkt 5a) vorgeschriebenen Merkmale fehlt. Die Fälligkeitsfrist beginnt dann wieder erst ab der Zustellung der berichtigten Rechnung an den Käufer zu laufen.
6. Vertragsstrafe und Verzugszins:
a) Sofern der Verkäufer mit der Lieferung des vereinbarten Leistungsgegenstandes oder dessen Teils in Verzug gerät, ist der Käufer berechtigt, dem Verkäufer für jeden Verzugstag eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,05% des vereinbarten Preises des Leistungsgegenstandes, welchen der Verzug betrifft, in Rechnung zu stellen. Der Anspruch auf Ersatz des dem Käufer durch die Verletzung von Pflichten, auf welche sich die Vertragsstrafe bezieht, verursachten Schadens bleibt dadurch unberührt, wobei die Vertragsstrafe auf den Schadenersatz nicht angerechnet wird.
b) Der Verkäufer ist berechtigt, vom Käufer, sofern dieser mit der Rechnungsbegleichung oder deren Teils in Verzug gerät, einen Verzugszins im Sinne der Bestimmungen des § 369 Abs.1 des Handelsgesetzbuches und der Bestimmungen des § 517 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches zu fordern.
7. Wesentliche Vertragsverletzung:
Die Vertragsparteien vereinbaren, dass sie im Sinne des § 345 des Handelsgesetzbuches für eine wesentliche Vertragsverletzung insbesondere Folgendes halten: den Verzug mit der Lieferung des vereinbarten Leistungsgegenstandes oder dessen Teils länger als 10 Tage oder die Lieferung mangelhafter Ware.
8. Lieferung des Liefergegenstandes und Erwerb des Eigentumsrechts:
Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer den Liefergegenstand an den angegebenen Bestimmungsort innerhalb vereinbarter Termine zu liefern. Zur Übertragung des Eigentumsrechts kommt es mit der Warenübernahme.
9. Qualitätsgarantie:
Gegenstände der Lieferung werden auf Aufforderung des Verkäufers durch den beauftragten Mitarbeiter des Käufers übernommen. Der Verkäufer verpflichtet sich, dass die gelieferte Ware zum vereinbarten, bzw. gewöhnlichen Zweck geeignet ist, und gewährt dem Käufer Garantie für die Warenqualität im Sinne des §§ 429 ff. des Handelsgesetzbuches für die Dauer von 24 Monaten ab dem Tag der Warenübernahme durch den Käufer, sofern nicht anders vereinbart. Die Garantie bezieht sich nicht auf durch gewaltsame Handhabung und natürlichen Verschleiß beschädigte Teile.
10. Der Verkäufer verpflichtet sich, dass der Vertragsgegenstand die Anforderungen des Gesetzes Nr. 22/97 Slg. erfüllt. Der Verkäufer übersendet dem Käufer die Konformitätserklärung, gegebenenfalls die Zusicherung über die Ausstellung der Konformitätserklärung im Einklang mit den Anforderungen des Gesetzes Nr. 22/97 Slg. und zusammenhängenden Verordnungen der Regierung.
11. Der Verkäufer (natürliche Person) ist einverstanden, dass der Käufer seine Personaldaten in schriftlicher, automatisierter und Urkundenform im Sinne des Gesetzes Nr. 101/2000 Slg., über den Schutz von Personaldaten in der gültigen Fassung für die Zwecke der Vertragsvereinbarung und dessen Abschlusses feststellt, bearbeitet und aufbewahrt.
C - Weitere Vereinbarungen:
Im Entwurf des Kaufvertrages sind der Verkäufer und der Käufer unter den Geschäftsnamen einvernehmlich mit ihrer Eintragung im Handels- oder Gewerberegister angeführt. In Fällen, die in diesen Lieferbedingungen nicht gelöst werden, gelten jeweilige Bestimmungen des Handelsgesetzbuches.
AWT představila lokomotivy vybavené pro provoz v Polsku i Maďarsku
Přední dopravní a logistická skupina Advanced World Transport (AWT) může nově na všech středoevropských železnicích ... více
AWT Čechofracht uzavřel licenční partnerství se společností CS Express
V posledním červencovém týdnu letošního roku uzavřely licenční partnerství společnosti AWT Čechofracht a.s. a CS Expres, a.s. ... více
Novým provozním ředitelem skupiny AWT se stal Sonny Sonnberger
Přední dopravní a logistická skupina Advanced World Transport (dále skupina AWT) má od června nového provozního ředitele. Stal se ... více
